Welche Sprechstunden Termine kann ich buchen?
Für länger bestehende, wiederkehrende, unklare oder komplexe Beschwerden sowie bei mehreren Anliegen bitten wir um Buchung eines ausführlichen Termins. Dieser bietet ausreichend Zeit für ein umfassendes Arztgespräch, die Einordnung der Beschwerden und eine individuelle Therapieplanung.
Kurze Termine (ca. 10–15 Minuten) sind für akute oder neu aufgetretene, klar eingrenzbare Beschwerden sowie für kurze Verlaufskontrollen oder Befundbesprechungen vorgesehen. Wird zusätzlich ein Bauchultraschall gewünscht, bitten wir Sie, den entsprechenden Termin „Kurzer Termin mit Bauchultraschall“ zu buchen.
Bitte beachten Sie: Die kurzen Termine sind bewusst für klar definierte und zeitlich begrenzte Anliegen vorgesehen. Für eine umfassende medizinische Abklärung steht ausschließlich der ausführliche Termin zur Verfügung.
Blutentnahmen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und gesonderter Terminvereinbarung. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür direkt zur Abstimmung.
Sie möchten einen Termin vereinbaren oder sind unsicher, welche Terminart für Ihr Anliegen passend ist?
Gerne unterstützen wir Sie persönlich dabei. Sie erreichen uns:
🌐 Online über unsere Website: www.praxis-aksoy.de
📧 Per E-Mail: info@praxis-aksoy.de
📞 Telefonisch: 040 219 90 136
Sollten Sie Ihr Anliegen nicht genau einordnen können, helfen wir Ihnen gerne weiter und klären gemeinsam das weitere Vorgehen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Welche Leistungen bieten Sie an?
Ausführliche Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Homepage.
Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt?
Für eine Behandlung in unserer Privatpraxis benötigen Sie KEINE Überweisung. Eine Überweisung kann aber hilfreich sein, damit wir Ihre medizinische Vorgeschichte besser verstehen.
Wie viel kostet eine Untersuchung bei Ihnen?
Wir rechnen unsere Leistungen privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab und behandeln Privatversicherte sowie Selbstzahler.
Die sogenannte „sprechende Medizin“, insbesondere ausführliche und persönliche Beratungsgespräche, ist ein wichtiger Bestandteil unserer ärztlichen Arbeit. Diese Leistungen erfordern Zeit und Sorgfalt, lassen sich jedoch in der GOÄ nur eingeschränkt und nicht zeitgemäß abbilden. Daher erfolgt die Abrechnung hierfür grundsätzlich mit einem erhöhten Steigerungsfaktor im Rahmen einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ. Diagnostische Leistungen werden nach den regulären Vorgaben der GOÄ abgerechnet. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Private Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen erstatten in der Regel einen Großteil der entstehenden Kosten. Als Privatversicherter können Sie die Rechnung einreichen und bekommen den Ihnen individuell vertraglich zustehenden Anteil erstattet. Eine vollständige Kostenübernahme kann daher nicht garantiert werden, sodass ein Eigenanteil entstehen kann. Nicht erstattete Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Rechnung als Selbstzahler nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig per E-Mail unter info@praxis-aksoy.de oder telefonisch unter 040 219 90 136, damit wir den Termin neu vergeben können. Bei Nichterscheinen erlauben wir uns nach §615 BGB ein Ausfallhonorar von 150€ in Rechnung zu stellen.
Kann ich meine Befunde digital erhalten?
Unsere Praxis arbeitet weitgehend papierlos. Ihre Befunde erhalten Sie in der Regel digital – schnell, bequem und umweltfreundlich.
Welche Zahlungsarten akzeptieren Sie?
Sie können Ihre Rechnung entweder nach Erhalt per E-Mail bequem überweisen oder direkt nach dem Termin vor Ort per Kreditkarte bezahlen – ganz wie es für Sie am besten passt.
